Bislang fehlte es an einheitlichen Kriterien, um das Schutzgut bei der Planung von Windenergie-Projekten zu bewerten. Infolgedessen sind behördliche Bewertungen oftmals nur schwer nachvollziehbar.
Ramboll setzt sich bereits seit Jahren wissenschaftlich mit Gesetzen und Rechtsprechungen in diesem Bereich auseinander. So konnten unsere Experten ein System entwickeln, das eine vollumfängliche, strukturierte, transparente und einheitliche Bewertung ermöglicht.
Unser Bewertungssystem im Detail
Die Grundlage für unsere Bewertung bilden die jeweiligen Länderdenkmalschutzgesetze, auf die unser Bewertungssystem angepasst wird. Der erste Schritt ist, die Gründe für die Unterschutzstellung zu ermitteln und zu prüfen, ob diese durch die geplante Windenergieanlage gefährdet sind.Visualisierungen und Sichtbarkeitsanalysen repräsentativer Sichtpunkte dienen dabei als Ermittlungsinstrumente. Nach dem gleichen Prinzip stellen wir auch die visuelle Betroffenheit fest. Unsere Definitionshilfen stellen dabei sicher, dass die subjektiven Eindrücke des Gutachters bei der Bewertung reduziert werden. Wir begleiten den Bewertungsvorgang zudem verbal-argumentativ. So stellen wir sicher, dass auch besondere Gegebenheiten von Einzelfällen berücksichtigt werden, die vom Bewertungssystem nicht erfasst werden. So kann zum Beispiel auch der, in der Regel nicht schützenswerte Blick aus dem Denkmal eingebunden werden.
Denkmäler mit UNSECO-Welterbe-Status
Das von uns entwickelte Bewertungsverfahren ist auch für Denkmäler mit UNESCO-Welterbestatus anwendbar. Denn die besonderen Anforderungen, die sich aus dem UNESCO-Übereinkommen mittelbar ergeben, können wir im Bewertungsansatz des Systems berücksichtigen.